Beratung für Unternehmen

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Bringen Sie Prävention in Ihr Unternehmen!

So fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen und damit die Motivation und Effektivität 

Ein gutes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist heutzutage in vielen Institutionen und Unternehmen verankert und wird zukünftig – angesichts des Fachkräftemangels – immer wichtiger. Ziel des BGM ist, die Belastungen der Mitarbeiter*innen zu verringern und die persönlichen Ressourcen zu stärken. Durch gute Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz werden Gesundheit und Motivation gefördert und damit auch Effektivität erhöht – sozusagen eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wir betrachten Suchtprävention als Teil des Arbeitsschutzes und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Das Präventionsgesetz fordert die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Gesundheitsförderung und unterstreicht die Bedeutung von Wissen, Befähigung und Eigenverantwortung für gesundheitsbewusste Entscheidungen.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der strukturellen Verankerung von Suchtprävention in Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement sowie bei der Einbindung von Maßnahmen in ein Gesamtkonzept. Das Beratungsangebot orientiert sich in Art und Umfang am konkreten Bedarf der Organisation.

Inhalte können sein:

  • Überprüfung der Betriebskultur hinsichtlich Zugänglichkeit, Präsenz und Akzeptanz von Suchtmitteln bzw. Suchtmittelkonsum
  • Unterstützung gesundheitsfördernder Angebote und Strukturen sowie Verminderung suchtfördernder Arbeitsbedingungen
  • Vereinbarung und Kommunikation verbindlicher Regeln und Festlegen von Konsequenzen bei Regelverstößen
  • Gewährleisten eines abgestimmten und verbindlichen Handelns aller betrieblichen Akteure, Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Beförderung einer Dienstvereinbarung „Suchtprävention“, in der Ziele, Strukturen und Maßnahmen verbindlich vereinbart sind
  • Möglichkeiten der Kooperation mit regionalen Hilfediensten

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Prev@WORK ist ein Programm der Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH und wird unterstützt durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesministerium für Gesundheit, die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse sowie die Fach- und Landesstellen für Suchtprävention in den Bundesländern.
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